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Berufliche Reisen

Antworten auf die häufigsten Fragen zu beruflichen Auslandsaufenthalten:

 

Wann ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung vorgeschrieben?

Der sogenannte Berufsgenossenschaftliche Grundsatz G35 (Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen) schreibt arbeitsmedizinische Untersuchungen vor und nach beruflichen  Aufenthalten in tropischen und subtropischen Regionen (zwischen 30°nördlicher und 30°südlicher Breite) vor.  Die Vorsorgeuntersuchung mit Feststellung der Tropentauglichkeit hat vor Aufnahme der Tätigkeit zu erfolgen. Die Nachuntersuchungsfrist beträgt 24-36 Monate. Bei wiederholten kurzen Arbeitsaufenthalten in tropischen Gebieten von insgesamt mehr als 3 Monaten in einem Jahr ist ebenfalls eine arbeitsmedizinische Untersuchung vor der ersten Reise notwendig.
Auch bei kurzen Einzelreisen sollte, auch wenn die arbeitsmedizinische Untersuchung hier nicht zwingend ist, zumindest ein Beratungsgespräch über Impfungen, Erkrankungsrisiken und evtl. Malaria-Prophylaxe erfolgen.

Warum ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung wichtig?

Die sorgfältige Durchführung der G35-Untersuchungen vor Reiseantritt ist insbesondere dann von großer Bedeutung, wenn man in den Tropen, bei der Ausübung des Berufes krank wird. Eine solche Erkrankung kann durchaus als Berufserkrankung anerkannt werden und Entschädigungsansprüche nach sich ziehen.
Für den Fall einer Erkrankung im Ausland ist eine Untersuchung und genaue Dokumentation vor Ort notwendig, um evtl. den Ursprung einer Berufserkrankung nachzuweisen. Hierfür steht bei den zuständigen Betriebsärzten ein Medical-Report zur Verfügung.
Zu jeder  betriebsmedizinischen Beratung gehört immer eine ausführliche Information über klimatischen und hygienischen Situationen am Zielort. Außerdem soll der Mitarbeiter über spezielle Gesundheitsrisiken und Verhaltensregeln in den bereisten Regionen informiert werden. Schließlich soll durch eine genaue körperliche Untersuchung sichergestellt werden, daß dem Mitarbeiter eine derartige Reise auch nicht schadet oder ihn unnötigen Risiken aussetzt.

Wer führt die Tropentauglichkeitsuntersuchung durch?

Tropenmediziner oder Betriebsärzte mit der der entsprechenden Zusatzbezeichnung.

Was wird bei der arbeitsmedizinischen Untersuchung gemacht?

Es erfolgt eine allgemeine Anamnese über Allergien, Infektionskrankheiten, Erkrankungen von Herz-Kreislauf, Erkrankungen der Atmungsorgane, des Blutes, der Nieren, der Leber, des Gebisses, des Verdauungstraktes, der Geschlechtsorgane, des Stoffwechsels, des Immunsystems, der endokrinen Systems (Hormonhaushalt), der Haut, der Sinnesorgane, des Nervensystems und der Psyche einschließlich Suchtkrankheiten. Im Rahmen der Untersuchung wird ein  Urinstatus bestimmt, eine Blutuntersuchung durchgeführt sowie ein Ruhe-EKG geschrieben. Je nach klinischem Befund kommen weitere Untersuchungen wie Belastungs-EKG und spezielle Laboruntersuchungen hinzu.

Bei der Untersuchung nach dem Arbeitsaufenthalt im Ausland kommen insbesondere Stuhluntersuchungen und die Suche nach möglichen Tropenkrankheiten hinzu.

Wer ist nicht für einen Arbeitsaufenthalt in den Tropen geeignet?

Tropenuntauglich sind in der Regel Personen, die der ständigen ärztlichen Kontrolle bedürfen, bei denen unter der Belastung des Arbeitsaufenthaltes mit einer Verschlimmerung der Erkrankung zu rechnen ist. Hierzu zählen insbesondere Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie koronare Herzkrankheit oder Neigung zu kardialer Dekompensation, Erkrankung der Lunge mit erheblicher Einschränkung der Atemfunktion, Erkrankungen des Verdauungstraktes, z.B. rezidivierende Magen-Darm-Geschwüre mit Blutungsneigung, Erkrankungen der Leber und der Gallenwege, z.B. chron. Hepatitis, Erkrankungen der Bauchspeicheldrüse, Erkrankungen der Nieren mit chron. Niereninsuffizienz, Erkrankungen der Sinnesorgane, Stoffwechselerkrankungen, Gicht, Erkrankungen des Immunsystems und Erkrankungen des endokrinen Systems, Erkrankungen des blutbildenen Systems, schwere  Erkrankungen der Haut, Erkrankungen des Nervensystems, der Psyche und Suchtkrankheiten.

Da es immer um den Schweregrad der einzelnen Erkrankung geht, entscheidet im Einzelfall der ermächtigte Arzt, je nach medizinischem Eindruck sowie auf der Grundlage der medizinischen Versorgung im Zielgebiet.

Insbesondere im Bereich kleiner und mittelständischer Betriebe nimmt die Zahl der ins Ausland entsandten Mitarbeiter ständig zu. Gerade hier werden jedoch die vorgeschriebenen Untersuchungen nicht immer vorgenommen, weswegen sich der Mitarbeiter am besten selbst an die zuständige Betriebsarztstelle wenden sollte.

Sie haben hier die Möglichkeit, von einem reisemedizinisch erfahrenen Arzt/in auf Ihre Angaben abgestimmte Reiseinformationen zu erhalten:

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