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Checkliste mit den 10 wichtigsten Punkten für die Reiseplanung

Hier finden Sie in Kurzform die 10 wichtigsten Punkte für die richtige Vorbereitung einer Flugreise für Behinderte und chronisch Kranke:.

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  1. Im Rahmen der Reiseplanung sollte Sie sich bereits vor der Buchung mit dem behandelnden Arzt beraten. Auch bei der Buchung der Reise im Reisebüro bzw. bei dem Reiseveranstalter auf die besonderen Erfordernisse durch die Behinderung / Erkrankung hinweisen.

  2. Lassen Sie einen Impffahrplan erstellen, die Standardimpfungen ggf. auffrischen und beachten Sie die besonderen Impf- und Prophylaxe-Empfehlungen für das Reiseland.

  3. Erfragen Sie die Einreise- / Zollvorschriften oder lassen Sie sich diese vom Reisebüro / Veranstalter bestätigen (besonders im Falle von Leit- und Blindenhunden bzw. besonderen Hilfsgeräten wie elektrischen Rollstühlen).

  4. Klären Sie im Vorfeld bereits die Versicherungsfragen ab (Reisekranken- und Rückholversicherung, ggf. Gepäckversicherung etc.)

  5. Informieren Sie bei der Buchung das Reisebüro bzw. den Reiseveranstalter über die Behinderung/ Erkrankung und lassen Sie spezielle Arrangements rückbestätigen. Auch den Deckungsumfang und Geltungsbereich der persönlichen Krankenversicherung und Reiseversicherung sollten Sie überprüfen.

  6. Bei Abschluss der Buchung, spätestens bei Abholung der Reiseunterlagen das Betreuungsformular der Fluggesellschaft ausfüllen und weiterleiten, ggf. Zubringerservices buchen. Erkundigen Sie sich nach dem Sonderservice für Behinderte auf dem Abflug- und Zielflughafen.

  7. Melden Sie Sondergepäck wie z.B. Rollstuhl, Gehhilfen oder Blindenhund bei der Fluggesellschaft an und lassen Sie sich dies rückbestätigen.

  8. Spätestens drei Tage vor Abflug sollten Sie eine Sitzplatzreservierung sowie die Bestellung von Sondermenüs etc. vornehmen.

  9. Alle erforderlichen Reisedokumente und Ausweise (auch Diabetikerausweis, Schwerbehindertenausweis), Hilfsmittel und Medikamente ins Handgepäck packen. Reiseapotheke zusammenstellen. Ausreichend Medikamente mitführen für den Fall, dass Flüge verspätet oder umgeleitet werden bzw. ein Gepäckverlust eintritt.

  10. Vor dem Flug noch einmal bei dem Personal der Fluggesellschaft nach Rückreiseformalitäten und den Gegebenheiten am Zielflughafen erkundigen.

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Autor

26.01.2017, Dr. med. Andrea Gontard (AG), Fachärztin für Allgemeinmedizin

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