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Was gilt es bzgl. Gepäck und Hilfsmittel zu beachten?

 Kofferpacken

Schon beim Kofferpacken muss auf eine möglichst behindertengerechte Reise geachtet werden:

Ständig einzunehmende Medikamente oder im Alltagsleben benötigte Hilfsmittel gehören ins Handgepäck, ebenso Behindertenausweise, Impfpässe für Leithunde, Zollcarnets (z.B. für Rollstühle) und Rezepte. Dennoch darf auch für behinderte Fluggäste das Handgepäck, das in der Kabine mitgeführt wird, aufgrund von Sicherheitsbestimmungen nicht schwerer sein als 8 Kilogramm (je nach Fluglinie). Ausnahmen sind hier nur nach besonderer Bestätigung durch die Fluggesellschaft möglich.

 Sondergepäck

Die meisten renommierten Fluggesellschaften befördern Sondergepäck für behinderte Passagiere ohne Mehrkosten, vorausgesetzt, die benötigten Hilfsgeräte sind rechtzeitig beim Kundenservice der Airline angemeldet worden. Gegebenenfalls sollte auch die Freibeförderung eines Rollstuhls oder eines Blindenhundes mit den Reiseunterlagen rückbestätigt werden.

Einige deutsche Fluggesellschaften befördern darüber hinaus auch Übergepäck für Behindertensport ohne Mehrkosten. Genaue Angaben machen die Service- oder Flughafenbüros der jeweiligen Fluggesellschaft. Bei Rollstühlen ist in jedem Fall die genaue Angabe des Gewichts und der Ausmaße erforderlich; bei batteriebetriebenen Rollstühlen und Fortbewegungshilfen muss darüber hinaus angegeben werden, ob eine Nass- oder Trockenbatterie als Energiequelle dient.

Nur noch wenige Staaten verlangen ein Zollcarnet für die Ein- und Ausfuhr von Rollstühlen oder Elektrokarren. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union sind solche Zollcarnets nicht erforderlich.

 Beförderung von Hunden

Auch die Beförderung von Leit- und Blindenhunden erfolgt meist ohne Kosten für den Passagier. Problematischer ist in diesem Zusammenhang die Frage, ob das Tier in der Kabine oder in speziellen Transportboxen während des Fluges im Frachtraum mitfliegen kann:

Die allgemeinen internationalen Sicherheitsbestimmungen lassen den Transport von Hunden in der Kabine nur bis zu einem Körpergewicht von 5 Kilogramm zu, Ausnahmen sind nur nach besonderer Anmeldung möglich.

Von größter Bedeutung sind auch die Einreisebeschränkungen sowie Quarantäne- und Impfbestimmungen für Tiere in vielen Ländern, die keine Ausnahmen für Leit- und Blindenhunde machen. Bereits vor bzw. bei der Buchung müssen diese Bestimmungen deshalb eingehend erfragt werden. Weitere Infos zu den Quarantäne- und Impfbestimmung für Tiere finden Sie >> hier. Darüber hinaus geben die Botschaften und Konsulate des jeweiligen Reiselandes entsprechende Auskunft.

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Autor

26.01.2017, Dr. med. Andrea Gontard (AG), Fachärztin für Allgemeinmedizin

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