Reiseapotheke

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Ist eine Reiseapotheke überhaupt notwendig und sinnvoll?
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Welche Reiseapotheke sollte der "normale" Reisende mitnehmen?
Gibt es eine Checkliste für die Reiseapotheke? -
Was sollte ich bei sehr abgelegenen Reisezielen oder einer Individual-Reise beachten?
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Was ist bei der Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Reisen zu beachten?
Ist eine Reiseapotheke überhaupt sinnvoll?
Im Ausland ist es oftmals schwierig, die passenden Arzneimittel zu erhalten:
Sprachprobleme, keine Apotheke in der Nähe, die Apotheke hat gerade geschlossen oder das gewünschte Medikament ist nicht auf Lager. Insbesondere in Afrika und Asien ist leider auch die Qualität der Arzneimittel nicht immer gewährleistet: Hier gibt es zahlreiche Fälschungen am Markt.
Mit einer Reiseapotheke können Sie sich und Ihre Familie gegen die häufigsten (Reise-)Erkrankungen und kleinere Verletzungen im Urlaub wappnen. Die Mitnahme einer Reiseapotheke ist daher in jedem Fall ratsam - die Frage ist jedoch, wie die Reiseapotheke idealerweise ausgestattet gehört ?
Wir schlagen im Folgenden ein Sortiment an Wirkstoffen vor, das für den gesunden Normalreisenden ausreichend ist. Darüber hinaus kann der Umfang Ihrer Reiseapotheke dem Reiseziel, der Reisedauer, dem Reisestil und Ihren individuellen Bedürfnissen (z. B. Kinder, Diabetiker, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Thromboserisiko usw.) angepasst werden. Hierzu sollten Sie sich dann von Ihrem behandelnden Arzt oder Apotheker beraten lassen.
Wichtige Medikamente sollten Sie bei Flügen in ausreichender Menge ins Handgepäck und in den Koffer packen und generell möglichst unter 25 Grad Celsius lagern: Bei Autofahrten unter dem Beifahrersitz, im Hotelzimmer zum Beispiel im Kühlschrank.
Reiseapotheke-Checkliste für den "normal" Reisenden
Im folgenden finden Sie die häufigsten Gesundheitsprobleme auf Reisen und die entsprechenden Wirkstoffe, die in Ihrer Reiseapotheke nicht fehlen sollten:
Checkliste Reiseapotheke
| Beschwerden | Wirkstoffe |
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| Insektenstiche / Sonnenbrand |
+ Antihistamingel, evtl. Hydrocortison (0,5%) + Stichheiler |
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| Schutz vor Insekten / Moskitos / Zecken |
Für Risikogebiete (Dengue, Malaria, Zika): |
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| Reisekrankheit | Antivertiginosa als Tabletten oder Kaugummi z.B. + Superpep oder + Vomex |
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| Kopf- / Zahn- / Gliederschmerzen / Fieber / Erkältung |
z.B. + Paracetamol 500 mg + Ibuprofen 400mg |
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| Prellungen / Zerrungen |
z.B. + Heparin- Salbe + Diclofenac-Salbe/Gel |
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| Sodbrennen / Magenbeschwerden |
z.B. + Kompensan Tabletten + Maaloxan Tabletten |
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| Magenbeschwerden | z.B. + Iberogast |
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| Bauchkrämpfe | N-Butylscopolamin |
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| Brandwunden / Wunden / Wasserblasen |
z.B. + Panthenol Salbe/Spray + Desinfektionsspray + PVP-Jod-Salbe |
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| Ohrenschmerzen | z.B. + Otalgan Tropfen + Otolitan N Tropfen + Normison |
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| Augenentzündung | z.B. + Yxin Augentropfen + Berberil N Augentropfen + Bepanthen Augensalbe |
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| Halsschmerzen | Dorithricin Tablette |
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| Husten | z.B. + Silomat Dragees/Tropfen + Prospan Tropfen/-Supp. |
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| Schnupfen | z.B. + Sinuforton Dragees + Nasivin Tropfen + Otriven Tropfen + Olynth Nasenspray für Erw./Kinder |
Reisedurchfall
Etwa jeder fünfte Urlauber leidet unter Durchfallerkrankungen. Wichtig ist es dann, ausreichend zu trinken, mindestens zwei Liter pro Tag. Elektrolyt-Präparate gleichen den Salzverlust aus. Als Hilfe für unterwegs kann vorübergehend (max. 48 Stunden) der Wirkstoff Loperamid genommen werden - er blockiert die Darmmotorik. Suchen Sie unbedingt einen Arzt auf bei Fieber oder Blutschleim im Stuhl.
| Durchfall | + Loperamid + Elektrolytpulver + Rifaximin (Xifaxan) |
So können Sie dem Durchfall vorbeugen:
Meiden Sie Nahrungsmittel, die nicht abgekocht sind oder die Sie nicht schälen können. Weitere Informationen zum Thema Reisedurchfall finden sie hier.
Verbandmittel für Ihre Reiseapotheke
- Wunddesinfektionsspray
- Mullbinden (8cm), sterile Kompressen (7,5x7,5 cm)
- Verbandspflaster
- Heftpflaster
- Elastische Binden (8cm)
- Einmalhandschuhe
- Desinfektionsmittel für Hände/Gegenstände
- Pinzette
- Sicherheitsnadeln
- Verbandsschere
- Elektronisches Fieberthermometer
Wirksamer Mücken-Schutz für die Reiseapotheke
Um sich optimal vor Insektenstichen in Risikogebieten (Malaria, Zika-Virus, Gelbfieber, Dengue-Fieber) zu schützen, empfiehlt sich die Mitnahme eines hoch wirksamen Anti-Moskitomittels (Wirkstoff DEET). Die Kleidung sollte möglichst hell und lang sein (Hose, Hemd und Socken) und idealerweise aus stichfestem oder imprägniertem Stoff. Nachts sollten Sie unter einem imprägnierten Moskitonetz schlafen und in einfachen Unterkünften einen insektenabweisenden Innenschlafsack verwenden.
Weiter Tipps zum Thema "Schutz vor Insekten" finden Sie auf unserer Seite Schutz vor Insektenstichen

Die Reiseapotheke für den Individual-Reisenden
Je abgelegener das Reiseziel, um so intensiver muss über eine sinnvolle Reiseapotheke nachgedacht werden:
Wenn auch allgemein von einer Selbstmedikation ohne Ratschlag eines Arztes oder Apothekers abgeraten werden muss, bleibt vielen Reisenden in den Tropen nichts anderes übrig, als sich selbst zu behandeln. Dieses Vorgehen setzt aber eine gewisse medizinische Vorbildung und Erfahrung voraus. In diesem Fall muss die Reiseapotheke ggf. erweitert werden:
- So können sterile Einmalmaterialien wie Spritzen, Kanülen und Handschuhe sinnvoll sein.
- Auch die Mitnahme von Antibiotika ist möglich, macht aber im Ernstfall die Rücksprache mit einem Arzt notwendig.
- Im Handel werden auch diverse Notfallsets zur Zahnbehandlung, Behandlung von Schlangenbissen etc. angeboten. Diese Dinge bleiben aber einigen wenigen Extrem-Reisenden vorbehalten.
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Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Reisen
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Reisen mit betäubungsmittelhaltigen Medikamenten
Viele Patienten sind im Rahmen ihrer Behandlung auf Medikamente wie Methadon, Morphiumpräparate, Ritalin oder Valium angewiesen. Diese unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz.
Reisende, die sich mit betäubungsmittelhaltigen Medikamenten ins Ausland begeben wollen, sollten sich vorab informieren, unter welchen Bedingungen betäubungsmittelhaltige Medikamente zur eigenen persönlichen Behandlung mitgeführt werden können. Die Bestimmungen in den einzelnen Ländern sind dabei sehr unterschiedlich.
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Deutsche Gesetzgebung
Grundsätzlich ist Vorsicht geboten, wenn ein einzuführendes Arzneimittel den deutschen betäubungsmittelrechtlichen Bestimmungen unterliegt. In diesem Fall muss der Reisende nachweisen, dass er das Betäubungsmittel auf Grund einer ärztlichen Verschreibung erworben hat. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn eine ärztliche Verschreibung oder eine ärztliche Bescheinigung in Urschrift oder beglaubigter Abschrift vorlegt werden kann.
Geht die Menge des mitgeführten Betäubungsmittels über die für die Heimreise benötigte Menge hinaus oder fehlt der geforderte Nachweis, so ist die Einfuhr rechtswidrig und kann mit empfindlichen Strafen belegt werden.
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Ausreise mit Betäubungsmitteln aus Deutschland
Bei der Mitnahme von Betäubungsmitteln ins Ausland sind nachstehende Regelungen zu beachten.
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a) Reisen in die Staaten des Schengener Abkommens
Dazu gehören zur Zeit folgende Länder: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn. Länder, die dem Schengener Abkommen nicht beigetreten sind, aber dennoch offene Grenzen haben: Monaco, San Marino, Vatikanstadt.
Bei Reisen bis zu 30 Tagen kann die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln mit einer vom Arzt ausgefüllten und durch die zuständigen Behörden für Beglaubigungen der Bescheinigungen zur Mitnahme von Betäubungsmitteln in den einzelnen Bundesländern oder einer von ihr beauftragten Stelle beglaubigten Bescheinigung erfolgen. Das für den Arzt erforderliche Formular ist bei der Bundesopiumstelle erhältlich. Zur Beglaubigung muss bei der zuständigen Landesbehörde das Originalrezept, das vom Arzt ausgefüllte Formular und der Personalausweis vorgelegt werden.
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b) Reisen mit Betäubungsmitteln in andere Länder
Bei Reisen in andere Länder sollte die/der Reisende eine beglaubigte Kopie der ärztlichen Verschreibung oder eine ärztliche Bescheinigung mit sich führen, die Angaben über die Einzel- und Tagesgabe enthält (möglichst in englischer Sprache). Diese Informationen sind erforderlich, um eine Abschätzung zu ermöglichen, ob die mitgeführten Betäubungsmittel der Dauer der Reise angemessen sind. Es ist ferner anzuraten, die Rechtslage in dem zu bereisenden Land vor Antritt der Reise zu klären und eventuell erforderliche Genehmigungen von der zuständigen Behörde des Reiselandes rechtzeitig zu beschaffen. Auskünfte kann die jeweilige diplomatische Vertretung des Ziellandes in Deutschland geben (Botschaft, ggf. Konsulat). Informationen dazu finden sich auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Links auf das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
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- Betäubungsmittel
- Liste der Betäubungsmittel
- Betäubungsmittel - Formulare
- Reisen mit Betäubungsmittel
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Autor
01.10.2026, Dr. med. Andrea Gontard (AG), Fachärztin für Allgemeinmedizin
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Oder finden Sie einen stationären Arzt in Ihrer Nähe: Über die Arztsuche der KBV – Kassenärztlichen Bundesvereinigung, können Sie Ärzte in der Nähe eines gewünschten Ortes suchen sowie über den Terminservice der KBV einen Arzttermin vor Ort buchen.
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* CRV – Centrum für reisemedizinische Vorsorge ist eine Firmierung der Praxis Dr. med. Andrea Gontard.
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